Freising, 31. März 2022 – Kurzfristige Einigung von Bund und Ländern: Sachbezugskarten dürfen als Regionalkarten bei allen Händlern von Kreditkarten-Akzeptanzstellen eingesetzt werden
Die Beratungen im Januar 2022 der Länderfinanzministerkonferenz zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug verliefen erfolgreich. Mit der Entscheidung beschlossen die Finanzminister der Länder die Akzeptanz von bestehenden Vertragsbeziehungen zwischen dem Handel und Kreditkartenunternehmen wie Mastercard oder VISA. Nun können Sachbezugskarten auch als Regionalkarten ausgegeben werden.
Durch steuerrechtliche Anpassungen wurden die Verwendungsmöglichkeiten für Sachbezugskarten zum Jahresanfang 2022 deutlich eingeschränkt. Vor der Entscheidung waren für die Verwendung von Regionalkarten bilaterale Akzeptanzverträge zwischen Kartenherausgebern und den einzelnen Händlern angedacht. Durch diese Vorgehensweise wäre der lokale regionale Markt benachteiligt worden, da Akzeptanzverträge bedingt durch den hohen Aufwand nur mit einem kleinen Kreis an großen Handelsketten, Discountern und Tankstellenketten abgeschlossen worden wären.
Mit der Entscheidung müssen Sachbezugskartenherausgeber nun keine separaten Verträge mit den Händlern abschließen. Das Bundesministerium der Finanzen teilt am 15.03.2022 mit, dass „keine unmittelbaren Akzeptanzverträge mit den Händlern abgeschlossen werden müssen, sofern die Voraussetzungen des §8 Abs. 1 S.2 und 3 EStG i. V. m § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG sowie des BMF-Schreibens vom 13. April 2021 (BStBI I 2021, 624) erfüllt sind.“
Damit ist die Grundlage für Regionalkarten als Verwendungsmöglichkeit der Sachbezugskarten geschaffen. Mit Regionalkarten lassen sich mehr als tausend Einzelhändler in einzelnen Städten, Landkreisen oder in bis zu zwei nebeneinanderliegenden Postleitzahlenbereichen einbinden. Die Lösung der Regionalkarte stärkt im Umkehrschluss den Einzelhandel, der sich bei bis zu 6 Mio. monatlich mit 50 EUR aufgeladenen Karten in Deutschland über 300 Mio. Euro Umsatz freuen wird.
Das E-Geld Institut PayCenter, einer der Anbieter von Sachbezugskarten, bietet bereits jetzt Regionalkarten an, mit denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 EUR Sachleistungen auszahlen können. Die Lösung der Regionalkarten der PayCenter GmbH unterstützt damit den durch die lange Pandemie geschwächten regionalen Einzelhandel und die Gastronomie.
Dr. Peter Schönweitz, Geschäftsführer der PayCenter GmbH: „Sachbezüge sind Geschenke der Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter, die als smarte Lösung für Mitarbeiterbenefits dienen sollen. Das ist bei unseren Regionalkarten durch die unkomplizierte Nutzung bei allen Mastercard-Händlern in der Region der Fall.“
Die PayCenter GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes deutschen E-Geld-Institut, das Zahlungsdienste mit Debit Mastercards® und Onlinekonten anbietet, sowie mobile Bezahlverfahren und Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bereitstellt. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden werden mit innovativen und kundenspezifischen Produkten bedient. PayCenter vertreibt Sachbezugskarten an Arbeitgeber in verschiedenen Varianten.
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