Home » Uncategorized » Die Zulässigkeit virtueller Generalversammlungen

Die Zulässigkeit virtueller Generalversammlungen

Der Deutsche Bundestag für virtuelle Generalversammlungen

Die Zulässigkeit virtueller Generalversammlungen

Frank Knauer, CEHATROL® Technology eG

Köpenick, den 27.07.2022:
Der Deutsche Bundestag hat im Rechtsausschuss den Weg für die virtuelle Generalversammlung freigemacht und das Genossenschaftsgesetz angepasst.
Die Genossenschaften erhalten damit ab dem 1. September 2022 die Möglichkeit, ohne eine ausdrückliche Satzungsreglung rechtssicher virtuelle Versammlungen durchzuführen. Damit können Genossenschaften nach dem Auslaufen der Corona-Sonderregeln rechtssicher virtuelle Versammlungen praktizieren. Die Forderung, die CEHATROL® Technology eG gemeinsam mit der Initiative „GenoDigitalJetzt“ aufgestellt hatte, kann als großen Erfolg gesehen werden.

Sinn der virtuellen Generalversammlung?
Um die gesellschaftlichen Krisen unserer Zeit wie die Energiewende, Schaffung von sozialem Wohnraum und Digitalisierung zu lösen, brauchen wir das volle Potenzial einer kooperativen Wirtschaft: Wir sprechen von einer Renaissance von Genossenschaften! Sie sind demokratisch organisiert, krisenfester und gemeinwohlorientierter als andere Rechtsformen. Zum Vergleich: vor 100 Jahren gab es über 50.000 Genossenschaften in Deutschland, heute sind es 7.600 und die Anzahl der Gründungen steigt seit Jahren nicht. Die traditionsreichste Rechtsform „die Genossenschaft“ kämpft für das digitale Zeitalter und fordert Anerkennung in der modernen Kommunikation. Für eine digitale Renaissance von Genossenschaften ist die Zeit gekommen!

Warum ist eine virtuelle Generalversammlung wichtig?
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie wurde eine „Erneuerung“ fest zum Alltag integriert – die virtuellen Generalversammlungen von Genossenschaften. Die CEHATROL® Technology eG hält an einer neuen flexibleren Kommunikation fest. Zur heutigen Zeit sind Bürgerinnen und Bürger nicht mehr nur persönlich, sondern zunehmend unter Zuhilfenahme von elektronischen Mitteln miteinander „vernetzt“. Das gilt für unternehmerische Tätigkeiten in der Gesellschaftsform beispielweise die flexible Arbeitstätigkeit „Homeoffice“. Für manche Gesellschaftsformen hat der Gesetzgeber neue spezielle Normen geschaffen, um eine elektronische oder gar virtuelle Kommunikation zu erlauben.

Tatkräftige Unterstützung gibt es u.a. aus Politik, Gesellschaft und Kultur durch:
Dr. Ralf Kölbach, Vorstandsmitglied Raiffeisen-Gesellschaft e.V. „Genossenschaften haben eine starke Tradition und sind Organisationsmodelle für die Zukunft. Um ihre Fähigkeiten auszuspielen, verdienen sie die gleichen Startchancen wie andere Rechtsformen!“

Lousia Manz, Vorstandsmitglied, TRINK-GENOSSE eG „Genossenschaften machen Demokratie konkret erlebbar und sind ein toller Weg, gemeinsam solidarisch und kreativ zu wirtschaften. Jetzt brauchen wir ein digitales Update.“

Lars Klingbeil, MdB, Parteivorsitzender SPD „Wir wollen Unternehmen unterstützen, für die der Sinn ihrer Aktivität wichtiger ist als der kurzfristige Gewinn. Dazu gehören Genossenschaften, Damit es mehr werden, brauchen wir ein digitales Update. Das ist GenoDigitalJetzt.“

Unterschiede von virtuellen Generalversammlungen:
Natürlich wird bei der Durchführung von Generalversammlung unterschieden von:
Präsenz-, partiell virtueller und vollständig virtueller Generalversammlung unterschieden.

Während in einer klassischen Präsenzgeneralversammlung die Mitglieder an einem physischen Ort zusammenkommen, erscheint bei einer virtuellen Generalversammlung keines der Mitglieder vor Ort. Eine teilweise oder partiell virtuelle Generalversammlung ist wiederum dadurch bestimmt, dass Präsenz- und virtuelle Generalversammlung miteinander kombiniert werden. Manche Mitglieder sind am physischen Ort der Generalversammlung anwesend, manche virtuell zugeschaltet (Kombinationsmodel).

Warum eine virtuelle oder partiell virtuelle Generalversammlung zur heutigen Zeit rechtlich zulässig sein?
CEHATROL® Technology eG beobachtet sinkende Teilnehmerzahlen an Haupt- und Generalversammlungen, und diese Entwicklung kann zu einem Legitimationsproblem von Entscheidungen führen. Moderne Kommunikationsmittel beispielsweise Videocall können beitragen, dass sich eine größere Anzahl von Personen bzw. Mitglieder aktiv an der Unternehmensgestaltung beteiligt. Deswegen ist die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer virtuellen Generalversammlung wichtig bzw. praxisrelevant.

Die gemeinsame Willensbildung der Mitglieder einer Genossenschaft erfolgt in der Generalversammlung. Diese findet im gesetzlichen Regelfall als Präsenzveranstaltung – also mit räumlicher Anwesenheit aller Teilnehmer statt. Bei der hier zu erörternden Willensbildung geht es hingegen im wesentlichem um die „Funktion“ und die „Kompetenz“ der einzelnen Organe sowie um deren Zusammenspiel. Sie spricht demnach die gleichsam „dynamische“ Komponente im Sinne der Genossenschaft an.

Frank Knauer, Bevollmächtigter der Generalversammlung CEHATROL® Technology eG „Wir verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, beispielsweise für Genossenschaften, Sozialunternehmen oder Integrationsunternehmen. Wir erleichtern die Gründung von Gesellschaften, indem wir die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorantreiben und Beurkundungen per Videokommunikation auch bei Gründungen mit Sacheinlagen und weiteren Beschlüssen erlauben. Wir ermöglichen dauerhaft Online-Hauptversammlungen und wahren die Mitgliederrechte uneingeschränkt.“

Was ist eine Generalversammlung?
Die Generalversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der Genossenschaft, sie ist der Ausdruck der Selbstverwaltung der Genossenschaft durch die Mitglieder. Die Rechte, die die Mitglieder in der Generalversammlung ausüben können, sind:
-Recht auf Teilnahme,
-Vorschlagsrecht, d.h. Anträge und Anregungen stellen,
-Rederecht,
-Auskunftsrecht und
-Stimmrecht.

Frank Knauer, Bevollmächtigter der Generalversammlung CEHATROL® Technology eG verfolgt ein Förderzweck;
„Als Gemeinschaftsunternehmen mit mehr als 100 Energiegenossenschaften in Deutschland versorgen die Bürgerwerke über 40.000 Haushalte mit Ökostrom. Dabei wird ein klares Ziel verfolgt: Energiekonzerne, die auf Atom- und Kohlestrom setzen, vom Energiemarkt verdrängen. Denn die Energiegenossenschaften konzentrieren sich vordergründig für eine grüne und nachhaltige Zukunft. Wir gewährleisten unseren Mitgliedern eine regionale Versorgung mit Ökostrom“.

Für Fragen können Sie uns erreichen: per Telefon, E-Mail oder Infos über YouTube, Instagram …aufrufen!
Kontakt
CEHATROL Technology eG
Frank Knauer
Bahnhofstraße 12
12555 Berlin
030577019850
info@cehatrol.eu

Willkommen

Firmenbeschreibung
CEHATROL Technology eG beteiligt die Menschen an der nachhaltigen Erzeugung von erneuerbarer Energie, schafft nachhaltige Arbeitsplätze und stärkt damit die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Gesellschaft. Sie schafft zudem lokale Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort. Die Dezentralisierung und die Schaffung von dezentralen Wirtschaftskreisläufen in Dörfern und kleinen Gemeinden steht dabei im Fokus. Erfolge für jedermann unter dem Dach einer starken Gemeinschaft.

CEHATROL Technology eG beteiligt die Menschen an der nachhaltigen Erzeugung von erneuerbarer Energie, schafft nachhaltige Arbeitsplätze und stärkt damit die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Gesellschaft. Sie schafft zudem lokale Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort. Die Dezentralisierung und die Schaffung von dezentralen Wirtschaftskreisläufen in Dörfern und kleinen Gemeinden steht dabei im Fokus. Erfolge für jedermann unter dem Dach einer starken Gemeinschaft.

Kontakt
CEHATROL Technology eG
Frank Knauer
Bahnhofstraße 12
12555 Berlin
030577019851
ofk@cehatrol.eu

Willkommen

About pr-gateway

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Scroll To Top