Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen +++ Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Körperschaften, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen und kulturelle Betätigungen fördern, nicht von der Einkommenssteuer abgezogen werden können. ...
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