Das Arbeitsgericht Braunschweig begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine Manipulation der Wahl nicht ausgeschlossen werden kann. Mit Beschluss vom 13.07.2022 erklärte das Arbeitsgericht Braunschweig die Betriebsratswahl 2022 im Stammwerk der Volkswagen AG in Wolfsburg für unwirksam und folgte ...
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