Es handelt sich um sofort abzugsfähige Werbungskosten Steuerberater Roland Franz Essen – „Das Finanzamt hatte die Mieterabfindung als Herstellungskosten behandelt und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Mandanten hatten den sofortigen Abzug als Werbungskosten beantragt“, erläutert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter ...
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