Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Beabsichtigt ein Betriebsrat seine Betriebsratssitzungen online bzw. im Wege der Videokonferenz abzuhalten, hat der Arbeitgeber ihm dafür gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG die erforderliche Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Das umfasst ...
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