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15 Jahre Vermittlungsportal der Senioren-Assistenten

In vielen Bundesländern können Senioren-Assistenten die Betreuungs- und Entlasungsleistungen nach §45a SGB XI abrechnen

15 Jahre Vermittlungsportal der Senioren-Assistenten

Netzwerklogo der Senioren-Assistenten

Um Senioren-Assistenten auch nach Abschluss der 120-std. Ausbildung zu unterstützen und um Senioren und Angehörigen das Dienstleistungsangebot der professionellen Senioren-Assistenz/Plöner Modell zu präsentieren, stellt der Weiterbildungsanbieter Büchmann Seminare KG seit 15 Jahren ein Vermittlungsportal zur Verfügung.

Das Portal www.die-senioren-assistenten.de, weist mittlerweile über 750 Einträge von qualifizierten Dienstleistern aus allen Bundesländern auf.
In diesem Portal erhalten die Absolventinnen der Ausbildung eine eigene Profilseitenadresse und können ein aussagekräftiges Profil einstellen, ohne unbedingt eine eigene Webseite schalten zu müssen. Und dies kostenlos. Die Nutzer und Nutzerinnen des Portals können in drei Klicks eine Senioren-Assistenz in ihrer Nähe finden und direkt mit ihr Kontakt aufnehmen. Ebenfalls ohne Kosten und ohne Kontaktdaten angeben zu müssen. Das Portal ist zudem werbefrei.

Viele Senioren-Assistenten können auch die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach dem §45a SGB XI abrechnen, da sie eine Anerkennung haben. Wie diese Möglichkeit in den einzelnen Bundesländern aussieht und in welchen Bundesländern es möglich ist, als qualifizierte Senioren-Assistentin eine Anerkennung zu bekommen, erfahren die Teilnehmenden in den Seminaren. Auf dem Portal sind Senioren-Assistenten, die über die Pflegekasse nach §45a SGB XI abrechnen können, mit einem „P“ gekennzeichnet, so dass Senioren und Angehörige schnell sehen können, dass ein Teil der Dienstleistung über die Pflegekasse bezahlt wird.

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen übrigens per Pflegestärkungsgesetz allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zu. Doch immer noch können viel zu wenige Pflegebedürftige auf diese ihnen zustehenden Leistungen nach dem §45a/b SGB XI zugreifen, weil es zu wenig Angebote gibt. Hinzukommt, dass es 16 unterschiedliche Verordnungen in den Bundesländern gibt. Senioren-Assistenten aus dem bundesweiten Netzwerk und auch die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) fordern schon seit längerem die Politik auf, den Zugriff auf diese per Gesetz zugestandenen Leistungen zu erleichtern und die einzelnen Länderverordnungen anzupassen. Zum Wohle pflegebedürftiger Menschen.

Büchmann Seminare KG hat seit 2007 tausende lebens- und berufserfahrene Menschen – insbesondere Frauen – für die professionelle Senioren-Assistenz ausgebildet. Seminarorte heute sind Kiel, Hamburg, Berlin, Nürnberg und zwei Orte in NRW nahe Krefeld und Leverkusen. Seit 17 Jahren arbeitet das Unternehmen an der bundesweiten Vernetzung der Senioren-Assistenten und hat inzwischen das größte bundesweite Netzwerk professioneller Senioren-Assistenten in Deutschland aufgebaut.

Kontakt
Büchmann Seminare
Ute Büchmann
Lise-Meitner-Str. 1-7
24223 Raisdorf
04307 900-340
http://www.senioren-assistentin.de

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