Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Mietvertrag: Fristlose Kündigung wegen Wasserdusche +++
Zweimal hatte eine Mieterin ihre Vermieterin vom Balkon aus mit Wasser übergossen. Sie wollte verhindern, dass ihr Fahrrad umgestellt wird und hatte bereits weitere Aktionen angekündigt. Das Amtsgericht Hanau bestätigte laut ARAG Experten die fristlose Kündigung des Wohnraum-Mietverhältnisses und hielt sogar eine Abmahnung für entbehrlich (Az.: 34 C 92/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Hanau (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000514).
+++ Anforderungen an Online-Kündigungen +++
Eine Webseite zur Bestätigung von Kündigungen, die erst nach einem Zwischenschritt für die Eingabe von Benutzername und Passwort oder von Vertragskontonummer und Postleitzahl erreichbar ist, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab nach Auskunft der ARAG Experten einer Unterlassungsklage gegen einen Strom- und Gasanbieter statt (Az.: I-20 UKl 3/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Düsseldorf (https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20240523_PM_Online-Kuendigunsprozess/index.php).
+++ Im Job: Bitte rote Hose tragen +++
Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten unter Umständen die Farbe ihrer Arbeitskleidung vorschreiben. Wer nicht mitspielt, kann sogar gekündigt werden – ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, bei dem es um eine rote Arbeitshose ging (Az.: 3 SLa 224/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Düsseldorf (https://www.lag-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/20_Pressemitteilungen/Nr_09_24/index.php).
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.
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