Aktuelle Themen auf einen Blick
+++ Flughäfen am Limit +++
Als erstes Bundesland startete zu Wochenbeginn Nordrhein-Westfalen in die Sommerferien und es herrscht Chaos an allen deutschen Flughäfen. Flugreisende mussten viel Geduld und Zeit zu Beginn ihres Urlaubs mitbringen, denn aufgrund von Personalmangel bildeten sich an allen Flughäfen lange Schlangen am Check-In und bei der Sicherheitskontrolle, die Gepäckbänder standen still. Laut ARAG Experten führt zudem die aktuelle Coronawelle zu zusätzlichen, krankheitsbedingten Ausfällen. Mit fehlendem Personal haben auch die Fluggesellschaften zu kämpfen. Daher hatten Lufthansa und Eurowings kürzlich bereits tausende von Flügen aus dem Programm genommen, was zu vielen kurzfristig gestrichenen Flügen führt und für Flugreisende weitere Einschränkungen bedeutet. Übrigens: Wird ein Flug weniger als zwei Wochen vor Abflug annulliert, muss die Airline einen finanziellen Ausgleich leisten. Weitere Fluggastrechte haben die ARAG Experten hier (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/07750/) zusammengefasst.
+++ Rente wird erhöht +++
Zum 1. Juli steigen laut ARAG Experten die Altersrenten. In Westdeutschland erhalten Rentner dann 5,35 Prozent mehr; in Ostdeutschland gibt es 6,12 Prozent mehr Rente. Der aktuelle Rentenwert beträgt damit im Westen 36,02 Euro und im Osten 35,52 Euro. Spätestens zum 1. Juli 2024 soll die Angleichung für die neuen Bundesländer abgeschlossen sein.
+++ Corona-Pflegebonus wird ausgezahlt +++
Um besondere Belastungen in der Corona-Pandemie zu honorieren, erhalten Pflegekräfte, die in Krankenhäusern oder in der Altenpflege beschäftigt sind, eine einmalige, abgabenfreie Prämie. Je nach Qualifikation oder Arbeitszeit ist der Corona-Pflegebonus gestaffelt und kann bis zu 550 Euro betragen. Steuern und Sozialabgaben fallen auf den Bonus nicht an. Bezugsberechtigt sind nicht nur Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, sondern beispielsweise auch Auszubildende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr oder Leiharbeiter.
+++ Steuerfrist erneut verlängert +++
Die allgemeine Abgabepflicht für die Einkommenssteuer 2021 wird nach Auskunft der ARAG Experten im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes erneut verlängert. Normalerweise müsste die Steuererklärung für 2021 bis zum 31. Juli beim Finanzamt vorliegen, nun haben Steuerzahler bis 31. Oktober 2022 Zeit. Wer einen Steuerberater hat oder sich vom Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat sogar Zeit bis August 2023. Die ARAG Experten raten allerdings zur Einhaltung dieser Fristen, da es ansonsten durch Verspätungszuschläge teuer werden kann.
+++ Porto für DHL-Pakete steigt +++
Ab 1. Juli müssen Privatkunden bei der Post-Tochter DHL mehr Porto zahlen, wenn sie Päckchen oder Pakete innerhalb Deutschlands verschicken wollen. Laut ARAG Experten kostet ein Päckchen der Produktkategorie S künftig 3,99 Euro statt 3,79 Euro und für die Größe M werden national 4,79 Euro statt 4,50 Euro fällig. Zudem gibt es keine Vergünstigung mehr für die Online-Frankierung. Eine Preissenkung gibt es aber auch: Das meistgenutzte Paket bis fünf Kilogramm wird günstiger und kostet im Versand innerhalb Deutschlands nur noch 6,99 Euro statt 7,40 Euro. Dafür wird das nur online erhältliche Paket bis zwei Kilogramm um 50 Cent teurer und kostet künftig 5,49 Euro. Auch der Paketversand ins Ausland wird in vielen Bereichen teurer.
+++ Steuerfreiheit bleibt Sportvereinen erhalten +++
Obwohl kürzlich ein Golfverein laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: V R 48/20 (V R 20/17)) Umsatzsteuer auf zusätzliche Leistungen wie z. B. die Vermietung von Caddys, den Verkauf von Schlägern oder Einnahmen aus Startgeldern zahlen musste, können gemeinnützige Sportvereine auch künftig davon ausgehen, von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu bleiben, wenn sie Leistungen im engen Zusammenhang mit dem Sport anbieten. Auch mit Steuernachzahlungen (https://www.katja-hessel.de/medienerwaehnungen/rnd-finanzministerium-bestaetigt-weitere-steuerfreiheit-fuer-sportvereine/) ist laut ARAG Experten nicht zu rechnen.
+++ Digitale Bescheinigung ersetzt gedruckte Krankmeldung +++
Damit sich kranke Arbeitnehmer künftig nur noch um ihre Genesung kümmern können, müssen sie ihrem Arbeitgeber künftig keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mehr schicken. Ab 1. Juli 2022 übernehmen das die Krankenkassen, die den jeweiligen Arbeitgebern die Krankmeldung digital zur Verfügung stellen. Auch die behandelnden Ärzte leiten die AU digital an die Krankenkassen ihrer Patienten weiter. Nach Auskunft der ARAG Experten sind Arbeitnehmer aber nach wie vor verpflichtet, sich beim Arbeitgeber per Telefon, E-Mail, SMS oder Messengerdienst krankzumelden. Zudem müssen Ärzte ihren Patienten auch weiterhin eine eigene Bescheinigung in Papierform aushändigen.
+++ Grundsteuerreform 2022: Immobilienbesitzer müssen rechnen +++
Ab 1. Juli müssen alle Immobilienbesitzer im Rahmen der Grundsteuerreform eine Erklärung für ihren Grundbesitz abgeben. Dazu haben sie bis Ende Oktober 2022 Zeit. Dazu erhalten Eigentümer laut ARAG Experten ein Schreiben der zuständigen Finanzverwaltung mit Informationen zur Reform und der damit verbundenen Erklärungspflicht. Anhand dieser Angaben wird das Grundstück neu bewertet. Fällig wird die neu berechnete Grundsteuer (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/eigentuemerrechtsschutz/neue-grundsteuer/) aber erst ab 2025. Bis dahin müssen Eigentümer die Grundsteuer in der Höhe zahlen, die die Gemeinde als letztes festgelegt hat. Hintergrund der Reform sind veraltete Daten zu den Grundstücken und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Methode zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Bisher wird der Wert von Grundstücken auf Basis von Einheitswerten festgelegt, wodurch für etwa gleichwertige Grundstücke oft erheblich unterschiedliche Grundsteuern fällig werden. Je nach Bundesland können für die Berechnung unterschiedliche Angaben nötig sein. Auf der offiziellen Seite der Länder (https://grundsteuerreform.de/) erfahren Eigentümer mehr.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.
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