Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Sonderzahlung für Gas und Fernwärme noch im Dezember +++
Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1.500 Megawattstunden Gas werden mit einer Einmalzahlung (https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/22/1027/1027-pk.html#top-1) von den gestiegenen Energiekosten entlastet. Auf Basis der Abschlagszahlung von September 2022 übernimmt der Staat die Dezember-Rechnung für Gas und Fernwärme. Mieter, die über ihren Vermieter mit Energie versorgt werden, sollen mit der nächsten jährlichen Nebenkostenabrechnung entlastet werden, die allerdings im spätesten Fall erst Ende 2023 fällig wird. Versorgungsunternehmen können sich die ausgefallenen Kosten laut ARAG Experten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau erstatten lassen. Verbraucher mit einer Öl- oder Holz-betriebenen Heizung erhalten keine Erstattung.
+++ Unzulässiger Schufa-Eintrag +++
Ein Inkassounternehmen darf Daten nach erfolgloser Einziehung von Forderungen nur in engen Grenzen an die Schufa weitergeben. Der Schuldner muss über die Informationsweitergabe unterrichtet werden, entschied laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal in einem Eilverfahren. Wenn er bestreitet, dass die Forderung besteht, dürfe kein Eintrag erfolgen. Würden die Daten trotzdem übermittelt, könne der Schuldner verlangen, dass die Meldung widerrufen und künftig unterlassen wird (Az.: 8 O 163/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal (https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/entscheidung-des-monats-oktober-2022/).
+++ Fernabschaltung einer Autobatterie +++
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Vermieterin von Batterien für Elektro-Autos bei einer außerordentlichen Vertragsbeendigung durch Kündigung die Fernabschaltung der Batterie erlaubt, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter nach Paragraf 307 Bürgerliches Gesetzbuch unwirksam. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Bedeutsam sei unter anderem, dass mit der Sperrung der Batterie auch das Elektro-Fahrzeug als höherwertiges Vermögensgut unbrauchbar würde (Az.: XII ZR 89/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022151.html).
+++ Erbrecht und neue Partnerschaft +++
Wenn jemand seinen Lebenspartner testamentarisch zum Erben einsetzt, aber sich dieser noch zu Lebzeiten des Erblassers anderweitig bindet, kann dies zur Unwirksamkeit des Testaments führen. Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn der Erbe nur deswegen eine neue Partnerschaft eingegangen ist, weil die fortgeschrittene Demenz des Erblassers eine Beziehung mit ihm unmöglich machte. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht Oldenburg, welches deutlich macht, dass der hypothetische Wille des Erblassers entscheidend sei (Az.: 3 W 55/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg (https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/verlust-des-erbrechts-durch-eingehung-einer-neuen-partnerschaft-216592.html).
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.
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