Aktuelle Gerichtsurteile und Informationen auf einen Blick
+++ Am 8. Dezember ist bundesweiter Warntag +++
Nachdem die Premiere vor zwei Jahren aufgrund fehlender Sirenen und überlasteter Server recht still und fast unbemerkt über die Bühne ging, sollen morgen beim zweiten bundesweiten Warntag alle Warnmittel ausgelöst werden. Um 11 Uhr wird es parallel eine Probewarnung auf allen verfügbaren Kanälen geben. Dazu gehören – wo vorhanden – Lautsprecher und Sirenen, Warn-Apps sowie Durchsagen in Rundfunk und Fernsehen. Erstmals getestet wird zudem die Probewarnung über Cell-Broadcast (https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast_node.html). Dabei werden Warnungen an alle Handys geschickt, die in einer bestimmten Funkzelle angemeldet sind, in der der Alarm ausgelöst wurde. Nach Information der ARAG Experten sollen so rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreicht werden. Ziel des Warntags ist es, die Bevölkerung für Warnungen, beispielsweise vor Naturgefahren, gefährlichen Wetterlagen oder auch Krieg, zu sensibilisieren.
+++ Entzug der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Cannabis Konsum +++
Bei nahezu täglichem Konsum von Cannabis ist regelmäßig von fehlender Fahreignung auszugehen. In einem solchen Fall sei der Führerschein zwingend zu entziehen, entschied laut ARAG das Verwaltungsgericht Trier. Eine dem entgegenstehende Wiedererlangung der Fahreignung komme erst bei Nachweis einer mindestens einjährigen Betäubungsmittelabstinenz in Betracht (Az.: 1 L 3014/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Trier (https://vgtr.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/pressemitteilung-nr-332022/).
+++ Fahrerlaubnisentzug wegen Parkverstößen +++
Ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, sodass ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Dies gelte auch vor dem Hintergrund, dass dem Bagatellbereich zuzurechnende Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Prüfung der Fahreignung an sich außer Betracht bleiben müssten (Az.: VG 4 K 456/21)
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin (https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1266947.php).
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.
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