Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Kündigung von Facebook Konto +++
Facebook darf ein Nutzerkonto nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen, etwa bei besonders gravierenden Vertragsverletzungen oder bei offensichtlicher Zwecklosigkeit der Abmahnung. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe unterstrichen und der Klage eines Facebook-Nutzers in der Berufungsinstanz weitgehend stattgegeben (Az.: 10 U 17/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Karlsruhe (https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Facebook_+darf+Nutzeraccount+nur+in+Ausnahmefaellen+ohne+vorherige+Abmahnung+kuendigen/?LISTPAGE=1149727).
+++ Lange Wartezeit an Sicherheitskontrolle: Entschädigung +++
Verpasst ein Fluggast infolge überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle des Flughafens seinen Flug, kann er eine Entschädigung für Ersatzflugkosten verlangen, wenn er sich gemäß den Empfehlungen des Flughafens rechtzeitig beim Check-In eingefunden und von dort ohne erhebliche Verzögerungen die Sicherheitskontrolle aufgesucht hat. ARAG Experten verweisen insoweit auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 1 U 220/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/entsch%C3%A4digung-bei-verpasstem-flug-infolge-%C3%BCberlanger-wartezeit-vor-der).
+++ Benachteiligung bei Auswahl zwischen „Herr“ oder „Frau“ +++
Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim „Online-Shopping“ nur zwischen den Anreden „Frau“ oder „Herr“ auswählen kann, wird wegen des Geschlechts benachteiligt. Dies geht nach Auskunft der ARAG Experten aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor. Ein An-spruch auf Entschädigung bestehe jedoch nicht, weil die Diskriminierung im konkreten Fall nicht die dafür erforderliche Intensität erreicht habe, befand das OLG (Az.: 24 U 19/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=36708).
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.
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