Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Arbeitsunfall im Homeschooling +++
Erleidet eine Schülerin während einer Unterrichtsveranstaltung im Homeschooling einen Unfall, kann dies ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Dies hat laut ARAG das Sozialgericht München entschieden. Für die Arbeit im Homeoffice habe der Gesetzgeber dies inzwischen klargestellt. Entsprechendes müsse für das Homeschooling gelten (SG München S 9 U 158/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG München (https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173737).
+++ Halterhaftung für E-Scooter-Parkverstoß +++
Wird ein E-Scooter auf einem Gehweg so abgestellt, dass er andere Verkehrsteilnehmer behindert und gefährdet, liegt ein bußgeldbewährter Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot vor. Macht der E-Scooter-Anbieter keine Angaben zum Fahrer, haftet er – wie bei einem Verkehrsverstoß mit einem Pkw – als Halter. ARAG Experten verweisen insoweit auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona (AZ: 327b OWi 1/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Hamburg-Altona (https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/JURE235000608).
+++ 13.550 Euro teurer Umzug +++
Dass sein Auszug so teuer werden würde, hätte der Mieter wahrscheinlich nicht gedacht. Doch beim Transport seiner Möbel benutzte er den Aufzug und zerkratzte dabei zwei Wände erheblich. Die Reparatur der Edelstahlkabine war nur durch einen kompletten Austausch der zerkratzten Seiten- und Rückwand möglich. Und die sollte 13.550 Euro kosten. Unverhältnismäßig, wie seine Haftpflichtversicherung fand und zahlte außergerichtlich nur 5.000 Euro. Doch der Vermieter verlangte die vollständige Übernahme und zog vor Gericht. Der beklagte Ex-Mieter hatte das Nachsehen. Denn um den Aufzug technisch einwandfrei in seinen ursprünglichen Zustand zu bringen, war es nötig, die Wände komplett auszutauschen – und das hat eben seinen Preis (Az.: 4 O 98/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Landgericht Koblenz (https://lgko.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/zivilverfahren/).
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.
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