Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Führerscheinentzug nach E-Scooter-Fahrt +++
Wer mit einem E-Scooter fährt, obwohl er absolut fahruntüchtig ist, verliert seine Fahrerlaubnis. Es greife die Regelvermutung des Paragrafen 69 Strafgesetzbuch, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Braunschweig. Von der Vermutung sei weder allein aufgrund der Art des Kfz abzuweichen, noch sei diese als stets mildernd zu berücksichtigen (Az.: 1 ORs 33/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig (https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/das-oberlandesgericht-braunschweig-investiert-in-den-justiznachwuchs-neue-laptops-fur-die-referendarinnen-und-referendare-im-bezirk-228095.html).
+++ Kosten für verfrühte Heimreise von Klassenfahrt +++
Kauft ein Schüler auf einer Klassenfahrt unzulässigerweise Alkohol und muss deshalb vorzeitig die Heimreise antreten, können die Eltern zu den Mehrkosten der verfrühten Heimreise herangezogen werden. Das hat laut ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und einer Klage des Landes Berlin gegen eine Mutter stattgegeben (Az.: 3 K 191/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin (https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1403243.php).
+++ Kein Geld zurück bei Phishing +++
Wenn beim spätabendlichen Online-Banking die Website anders aussieht als sonst und eine „Bankmitarbeiterin“ anruft, sollten die Alarmglocken läuten. Wer trotzdem seine Daten und Transaktionen freigibt, handelt grob fahrlässig und kann das verlorengegangene Geld nicht von seiner Bank zurückverlangen. ARAG Experten verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Lübeck (Az.: 3 O 83/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Lübeck (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE245000233).
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.
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