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Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Weihnachten ohne Christbaum – das ist für viele undenkbar. Nach den Feiertagen stellt sich dann jedes Jahr dieselbe Frage: Wohin mit dem Baum? Hier bieten sich mehrere Möglichkeiten an. Nach dem Abschmücken zerkleinern und zum Wertstoffhof bringen ist eine davon. Viele Gemeinden bieten außerdem Sammelstellen für die ausrangierten Tannen an. In manchen Kommunen holen die Abfallentsorgungsunternehmen sie auch direkt vor der Haustür ab. Die Termine hierfür finden sich meist im örtlichen Abfallkalender. Der Baum sollte dabei so platziert sein, dass er keine Fußgänger oder anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Und lieber nicht aus dem Fenster werfen: Denn das kann für Fußgänger oder Fahrradfahrer gefährlich werden und Schäden an parkenden Autos verursachen. Wer einen eigenen Garten hat, kann den Baum kompostieren oder die Äste als Frostschutz für Beete oder winterlichen Unterschlupf für Igel zweitverwerten. Der Stamm eignet sich – wenn er trocken genug ist – als Brennholz für den Kamin. Bei allen Zweitverwertungsmöglichkeiten empfiehlt es sich, einen chemisch unbehandelten Baum zu kaufen. Achtung: Den Christbaum auf keinen Fall im Wald entsorgen. Das ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Wer nicht möchte, dass ein Baum fürs Weihnachtsfest gefällt wird, kann auch einen Christbaum im Topf mieten. Die Anbieter liefern den Baum bequem bis vor die Haustür, holen diesen nach dem vereinbarten Zeitraum ab und pflanzen ihn wieder ein.
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