ARAG Experten mit interessanten Informationen zum beliebten Vierbeiner
Er gilt als bester Freund und treuer Gefährte: Der Hund ist nicht ohne Grund neben der Katze seit Jahren das beliebteste Haustier Deutschlands. Mehr als 10 Millionen Hunde (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/181167/umfrage/haustier-anzahl-hunde-im-haushalt/) leben in deutschen Haushalten. Dort sind sie Teil der Familie und spielen eine wichtige Rolle. Doch darüber geht es sogar oft hinaus. Zum Internationalen Tag des Hundes am 26. August haben die ARAG Experten einige interessante Fakten.
Gesund und zufrieden dank des Vierbeiners
Natürlich gibt es Menschen, für die ein Tier im Haus nicht in Frage kommt. Ein Hund bellt, haart, macht Dreck und muss auch bei Wind und Wetter vor die Tür. Gerade Letzteres gehört jedoch vielmehr zum Pro bei der Entscheidungsfindung, denn damit sorgt der Vierbeiner für Bewegung und Frischluftzufuhr seiner Besitzer. Und dies ist nur einer der positiven Aspekte: Laut einer Studie (https://www.uni-goettingen.de/de/document/download/52bbce3b8ebcfef2faa77d50d72a0b21.pdf/Heimtierstudie%202019%20final%20korr..pdf) der Universität Göttingen, die sich unter anderem mit den Auswirkungen eines Hundes auf die Halter beschäftigt, beurteilen 68 Prozent ihren gesundheitlichen Zustand als verbessert, seit das Tier in der Familie ist. Neben der körperlichen Betätigung geht es dabei auch um die sozialen Kontakte, die durch den Hund gestiegen sind und die einen guten Einfluss auf den psychischen Zustand und die allgemeine Gesundheit haben, erläutern ARAG Experten. Auf die Frage nach der Lebenszufriedenheit gaben sogar 88 Prozent der Hundebesitzer an, dass diese durch das Tier gestiegen sei.
Kein Teil des Existenzminimums
Ein Bürgergeld-Empfänger zog vor Gericht, um die Kostenübernahme seines Vierbeiners durchzusetzen – wisse er doch, dass dieser ihn vor Isolation und fehlender Struktur bewahre. Für die Richter des Landessozialgerichts Baden-Württemberg schwer nachvollziehbar. Denn ihrem Urteil nach zählt ein Hund nicht zum Existenzminimum, das die Höhe der Sozialleistung regelt und durch das Grundgesetz geschützt ist. Als Argument für einen Mehrbedarf dient er somit nicht (Az.: L 9 AS 2274/22).
Profi und wertvoller Mitarbeiter
In vielen Unternehmen ist ein Hund als Bürohund (https://www.arag.de/tierversicherung/hundekrankenversicherung/buerohund/) gern gesehen und senkt nachweislich den Stress. Aber der Vierbeiner macht nicht nur dort einen guten Job. Seelentröster für den einen oder anderen Single, Fitnesstrainer für Sportmuffel oder Spielgefährte fürs Einzelkind sind seine leichtesten Rollen. Längst hat der Hund richtige Berufe übernommen und ist ein wichtiger Kollege für die Polizei, den Zoll, für Drogenfahnder, Sicherheitsdienste, die Bergrettung oder Rettungsschwimmer. Als Therapie- oder Assistenzhund (https://www.arag.de/krankenzusatzversicherung/wann-haben-blinde-anspruch-auf-einen-blindenhund/) ist er ein wichtiger Begleiter für Menschen mit Erblindung, Diabetes, Epilepsie, Migräne oder posttraumatischer Belastungsstörung. Und auch im Ehrenamt macht er sich gut, zum Beispiel als Stimmungsaufheller im Seniorenheim oder in Schulen. Während diese Einsätze nur durch private Organisationen ermöglicht werden, wird die Anschaffung eines offiziellen und ausgebildeten Assistenzhundes unter bestimmten Umständen sogar von der Krankenkasse mitfinanziert, wissen ARAG Experten. Ein gesetzlicher Anspruch besteht aktuell zwar nur beim Blindenführhund, dennoch lohnt sich der Antrag auch bei anderen entsprechenden Erkrankungen, denn der Mehrwert ist immens.
Kumpel oder Kollege – das Finanzamt unterscheidet
Ist die Anschaffung eines solchen Hundes ärztlich verordnet, können die Kosten laut Lohnsteuerhilfeverein steuerlich abgesetzt werden, darunter auch der Kauf und die Ausbildung des Tieres sowie seine Arztkosten. Auch beim Diensthund gilt diese Regelung: Sämtliche Unterhaltskosten wie Futter, Geschirr, Leine und Zubehör fallen unter Werbungskosten. Die ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass unter Umständen Rechnungen und Quittungen vom Finanzamt eingefordert werden, eine pauschale Angabe reicht nicht aus. Für alle Hundehalter, auch die privaten, gilt: Die Hundehalterhaftplichtversicherung ist als Sonderausgabe absetzbar, solange der Freibetrag von 1.900 Euro noch nicht überschritten ist. Und auch der Einsatz des Gassi-Gehers kann teilweise über die Steuererklärung wieder hereingeholt werden. Er gilt als haushaltsnahe Dienstleistung, solange er den Hund tatsächlich zu Hause abholt und dorthin zurückbringt.
Groß oder klein, gemütlich oder aktiv?
Bleibt die Frage nach der Rasse (https://www.arag.de/tierversicherung/hundekrankenversicherung/hundehaltung-wohnung/). ARAG Experten empfehlen, sich vorab gründlich Gedanken darüber zu machen, welcher Hund am besten zu den Lebensumständen und den eigenen Bedürfnissen passt. Man kann Hunde sogar adoptieren (https://www.arag.de/tierversicherung/hundekrankenversicherung/hund-adoptieren/). Wer eher Couch-Potato ist, sollte sich nicht für eine Rasse entscheiden, die viel Bewegung braucht. Auch der Familienstand spielt eine Rolle – ein Single kann andere Hunde halten als ein Haushalt mit Kindern. Laut einer Umfrage der Tierschutzorganisation Tasso (https://www.tasso.net/Service/Wissensportal/TASSO-Fakten/Die-beliebtesten-Hunderassen) sind unter den beliebtesten Arten alle Größen und Persönlichkeiten vertreten, vom Chihuahua über den Jack Russell Terrier und den Australian Shepherd bis hin zum Schäferhund. Weit vorne rangiert seit langem der Labrador, unangefochten auf Platz 1 ist aber erfreulicherweise einfach der Mischling.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/tierversicherung/hundekrankenversicherung/ratgeber-hunde/
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