Mit großen Schritten schreitet das Jahr 2022 auf sein Ende zu. Mit dem Jahreswechsel ist bald ein Steuerjahr abgeschlossen. Zeit, sich zu überlegen, ob in diesem Jahr noch etwas bewegt werden kann, um nächstes Jahr weniger Steuern zu zahlen oder eine Rückerstattung aufzubessern. Der Übergang von einem Jahr zum nächsten ist steuerlich gesehen entscheidend, da sich Pauschalen und Höchstbeträge jeweils auf ein Kalenderjahr beziehen. Wenn diese Werte noch nicht ausgeschöpft sind, verbleiben nur noch wenige Wochen für den steuerlichen Balanceakt und um die vorhandenen Lücken aufzufüllen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) stellt die zehn besten Steuertipps noch für das Jahr 2022 vor.
Tipp 1: Mehr Weihnachtsgeld durch das E-Auto
Halter eines reinen Elektroautos können noch kurzfristig ihre Treibhausgasminderungquote (THG-Quote) für das Jahr 2022 verkaufen. Je nach Händler und Marktwert kann die Prämie, die für die treibhausgasschonende Mobilität bezahlt wird, zwischen 250 und 470 Euro betragen. Die Erstattung ist somit ein schönes Weihnachtsgeld ohne großen zusätzlichen Aufwand und vor allem steuerfrei für Privatpersonen!
Tipp 2: Staatlich geförderter Einbau eines Kamins
Viele sorgen sich, aufgrund des Krieges in der Ukraine im Winter frieren zu müssen. Eine Lösung kann der nachträgliche Einbau eines Kamins durch einen Handwerksbetrieb sein. Er garantiert wohlige Wärme und eine Steuervergünstigung für 2022, sofern er noch dieses Jahr verbaut wird. Durch die steuerliche Anerkennung der Kosten für die Arbeitsleistung des Handwerkers zu 20 Prozent kann die Steuerlast um bis zu 1.200 Euro pro Jahr reduziert werden. Das ist geht auch noch, wenn mit den Arbeiten bereits begonnen und eine Teilzahlung vereinbart wurde. Werden die Kosten auf zwei Jahre verteilt, können sogar mehr als die 1.200 Euro mitgenommen werden.
Tipp 3: Verluste und Gewinne zwischen Banken verrechnen
Wurden bei verschiedenen Banken Verluste und Gewinne aus Kapitalanlagen erwirtschaftet, so sind die nicht ohne weiteres miteinander verrechenbar. Die Verrechnung eines Verlusts mit einem Gewinn kann aber die Kapitalertragssteuer mindern. Daher ist es in solchen Fällen sinnvoll, eine Verlustbescheinigung bei der entsprechenden Bank zu beantragen. Dies ist bis spätestens 15. Dezember noch möglich. Mit der Bescheinigung steht einer Verrechnung nichts mehr im Weg.
Tipp 4: Last-Minute-Ehegattensplitting durch Heirat
Wer ohnehin mit dem Gedanken spielt, sich fürs Leben zu binden, kann durch eine Trauung noch im Dezember die Vorteile des Ehegattensplittings für das gesamte Jahr rückwirkend mitnehmen. Verdient nur einer der beiden Ehegatten, kann der eine den Grundfreibetrag des anderen Ehegatten nutzen und so Steuern sparen. Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen kann sich ein gigantischer Steuervorteil von über 10.000 Euro ergeben. Es rentiert sich auch dann, wenn der Gehaltsunterschied zwischen beiden Ehegatten recht groß ausfällt. Nach den Plänen der Regierung soll diese Ungleichbehandlung jedoch künftig abgeschafft werden.
Tipp 5: Mit einer Photovoltaikanlage Steuern zurückholen
Private Betreiber von Photovoltaikanlagen auf ihrem selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus müssen normalerweise ihre Vergütungen vom Netzbetreiber als Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit versteuern. Wird allerdings bis zum Jahresende die Photovoltaikanlage mit einer maximalen Leistung von bis zu 10 kWp gegenüber dem Finanzamt als Liebhaberei erklärt, fällt die Versteuerung der Einnahmen, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung weg. Das kann auch noch rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden und gegebenenfalls zu einer Steuererstattung führen. Ab nächstem Jahr sind weitreichende Änderungen geplant.
Tipp 6: Staatliche Riester-Zulagen kurzfristig mitnehmen
Wer sich noch im Dezember zu einer Altersvorsorge entschließt und einen Riester-Vertrag eingeht, der kann die jährlichen Zulagen für das gesamte Jahr 2022 mitnehmen. Die Grundzulage für den Versicherten beträgt 175 Euro und für jedes Kind gibt es bis zu 300 Euro Zulage. Aus diesem Grund ist die Riesterrente für Eltern mit mehreren Kindern höchst interessant. Berufseinsteiger unter 25 Jahren werden extra begünstigt. Sie erhalten zusätzlich einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro in dem Jahr, in dem der Vertrag abgeschlossen wird. Unabhängig davon sollte vor Vertragsabschluss ein Versicherungsberater konsultiert werden, damit keine unnötigen oder versteckten Kosten bezahlt werden, die die Rendite schmälern.
Tipp 7: Die Werbungskostenpauschale knacken
Seit diesem Jahr wird automatisch ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro berücksichtigt. Um in der Steuererklärung bei den Werbungskosten mehr herauszuholen, muss dieser Betrag überschritten werden. Daher am besten alle Ausgaben rund um den Job – von den Kosten für Bewerbungen über Arbeitsmaterialien, Fortbildungen, Arbeitskleidung bis zur Arbeitszimmerausstattung – von diesem Jahr addieren und anschließend entscheiden, ob sich weitere Investitionen lohnen. Ist ein Übersteigen der Grenze in Sichtweite, lohnt es sich noch, in diesem Jahr weitere Anschaffungen zu tätigen. Vielleicht einen größeren Monitor, Farbdrucker, ergonomischen Bürostuhl oder PC-Zubehör für das Home-Office? Oder noch schnell eine Arbeitsbrille oder Fachbücher anschaffen und eine Fortbildung zum Jahresende einplanen? Dies alles mindert die Steuerlast.
Tipp 8: Mehr Spielraum für Versicherungen schaffen
Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung sind bei einer privaten Krankenversicherung steuerlich in unbegrenzter Höhe absetzbar. Viele Versicherungen akzeptieren eine Vorauszahlung der Beiträge um mehrere Jahre und gewähren sogar Rabatte dafür. Beim Finanzamt sind bis zu drei Jahre im Voraus erlaubt. Im Jahr der vorgezogenen Zahlung kann die Steuerlast so erheblich gedrückt werden. Des Weiteren wird die Möglichkeit geschaffen, in den darauffolgenden Jahren weitere Versicherungen, wie die private Haftpflicht-, Unfall-, Pflege-, Berufsunfähigkeit-, Risikolebens-, Krankenzusatz- oder Zahnzusatzversicherung steuerlich abzusetzen. Denn normalerweise wirken sich sonstige personenbezogene Versicherungen steuerlich nicht mehr aus, da das jährliche Limit von 1.900 Euro durch die Basiskrankenversicherung ausgeschöpft wird. Mit der Vorauszahlung wird das umgangen.
Tipp 9: Freistellungsaufträge anpassen und Anlage KAP einsparen
Jeder Sparer kann einen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr für Sparzinsen, Kursgewinne und Dividenden in Anspruch nehmen. Bei Ehepaaren verdoppelt sich diese Freigrenze auf 1.602 Euro und ist beliebig zwischen den Ehegatten aufteilbar. Vor Jahresende sollte gecheckt werden, in welcher Höhe bei welchen Banken Gewinne erzielt wurden. Wird der Freistellungsauftrag bei Bedarf noch kurzfristig bei den verschiedenen Banken so angepasst, dass die Gewinne nirgendwo über der festgelegten Grenze liegen, werden unnötige 25 Prozent Abgeltungssteuer und eventuell die Kirchensteuer und der Soli umgangen. Sind keine Kapitalertragsteuern abgeführt worden, kann bei der Steuererklärung zudem auf die Anlage KAP verzichtet werden. Eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags zum Januar ist derzeit von der Bundesregierung in Planung.
Tipp 10: Generell kein Geld an den Fiskus verschenken
Wer per Gesetz keine Steuererklärung erstellen muss, macht das oft auch nicht. Doch das ist in vielen Fällen ein Fehler, weil bares Geld verschenkt wird. Im Durchschnitt bringt eine Steuererklärung nämlich mehr als 1.000 Euro ein. Am 31. Dezember 2022 läuft die Frist für freiwillige Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2018 ab. Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerkerkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen hatte, für den rentiert sich in der Regel die Abgabe einer Steuererklärung. Auch Ausgaben für Kinder, die Pflege nahestehender Personen oder Spenden können abgesetzt werden.
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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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