Wer benötigt fachlich fundierte Beratung im Arbeitsrecht?
Die Einschaltung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht kann sowohl auf Seiten des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers notwendig werden, um eigene rechtliche Ansprüche im Arbeitsverhältnis effektiv durchzusetzen. Egal ob in der einen oder der anderen Rolle – bei einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt (https://www.moeller-arbeitsrecht.de/fachanwalt-arbeitsrecht) unseres Hauses sind Sie in guten Händen.
Perspektive des Arbeitnehmers
Aus Sicht des Arbeitnehmers steht oftmals eine Kündigung seitens des Arbeitgebers im Raum. Hier gilt es vor allem schnell zu handeln – und zwar durch eine möglichst frühzeitige Beteiligung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Der Hintergrund ist hier, dass eine Kündigung, egal ob mit einem bestimmten Verhalten, mit einer persönlichen Eigenschaft des Arbeitnehmers oder betriebsbedingt begründet, selbst bei völliger rechtlicher Haltlosigkeit des Kündigungsgrundes dann wirksam wird (man spricht von einer „Fiktion“), wenn seit der Kündigung drei Wochen verstrichen sind und der Arbeitnehmer nicht innerhalb dieser Frist Klage gegen die Kündigung eingereicht hat. Die Kündigung ist dann schlicht nicht mehr angreifbar und selbst eine Abfindung kann nicht mehr eingeklagt werden.
Eine weitere Problematik aus Sicht des Arbeitnehmers besteht in der Bewertung seiner Tätigkeit in Arbeitszeugnissen durch den Arbeitgeber. Sucht der ehemalige Arbeitnehmer – sei es nach Eigenkündigung oder Kündigung durch den Arbeitgeber – eine neue Arbeitsstelle, so ist er im Rahmen der Bewerbungen auf ein Arbeitszeugnis angewiesen, das im Interesse einer erfolgreichen Bewerbung für den Arbeitnehmer möglichst positiv ausfallen sollte. Auf ein solches Zeugnis besteht grundsätzlich auch ein Anspruch gegen den Ex-Arbeitgeber. Oftmals ist es jedoch so, dass ein solches Arbeitszeugnis auf den ersten Blick positiv klingende Formulierungen enthält, jedoch bei realistischer Einschätzung der Formulierungen (die meist unter einem unter Arbeitgebern üblichen „Code“ abgefasst werden), diese als weniger positiv oder sogar als negativ zu bewerten sind. Eine solche, realistische Einschätzung der Formulierungen ist nur durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht möglich, der dann einen entsprechenden Anspruch auf Zeugnisberichtigung – gegebenenfalls auch gerichtlich – gegen den Ex-Arbeitgeber durchsetzen kann.
Neben den obig beschriebenen, wohl aus Sicht des Arbeitnehmers wichtigsten Problematiken, gibt es eine Reihe weiterer Fragestellungen, die es im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als Arbeitnehmer angeraten sein lassen, die Hilfe unserer Fachanwälte in Anspruch zu nehmen. Stichpunktartig und nicht abschließend seien genannt:
– unerlaubte Überwachungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter
– Schadenersatzansprüche oder Freistellung von Schadenersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber im Rahmen betrieblich veranlasster Tätigkeit
– Abwehr unberechtigter Anfechtungen des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber wegen berechtigter Falschbeantwortung von Fragen nach Schwangerschaft, religiösen Bekenntnisses etc. im Vorstellungsgespräch
Perspektive des Arbeitgebers
Aus Sicht des Arbeitgebers besteht bereits ganz am Beginn eines Arbeitsverhältnisses Bedarf an fachkundiger Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Denn es gilt, Arbeitsverträge rechtskonform zu gestalten, um so spätere Streitigkeiten zu verhindern. Dies auch vor dem Hintergrund, dass rechtlich mangelhafte Arbeitsverträge im weiteren Verlauf wertvolle finanzielle und personelle Ressourcen binden, die andernfalls für die Entfaltung der Geschäftstätigkeit hätten eingesetzt werden können.
Diese rechtssichere Gestaltung betrifft beispielsweise die Überlegung, wie der Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers vertraglich möglichst sinnvoll umgrenzt werden kann: Soll der Arbeitnehmer nur an einem bestimmten Ort arbeiten oder örtlich flexibler einsetzbar sein? Wie weit oder eng wird der sachliche Tätigkeitsbereich gefasst? Die diesbezüglichen Interessen des Arbeitgebers können am sinnvollsten zusammen mit einem erfahrenen Fachanwalt unseres Hauses besprochen und – vor allem – rechtssicher im Arbeitsvertrag niedergelegt werden.
Ein weiteres Gebiet der rechtssicheren vertraglichen Gestaltung durch den Fachanwalt sind sogenannte Ausschlussklauseln, die der Arbeitgeber in die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Arbeitsverträge aufnehmen kann. Diese Klauseln legen fest, dass Zahlungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nur innerhalb bestimmter Fristen durch den Arbeitnehmer geltend gemacht werden können.
Die in diesem Rahmen zulässigen rechtlichen Gestaltungen, zum Beispiel, wie pauschal solche Ausschlussklauseln sein dürfen, wie transparent sie sein müssen oder wann eine die Klausel rechtswidrig machende, unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vorliegt, erfordert eine umfassende Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Themenkomplex. Genau diese können wir Ihnen durch unsere bestens qualifizierten Fachanwälte anbieten.
In allen Bereichen des Arbeitsrechts. Für Ihr arbeitsrechtliches Anliegen entwickeln wir individuelle Lösungen – Strategie, Konzept und Umsetzung aus einer Hand. Mit herausragender Expertise, langjähriger Erfahrung und ausdauerndem Engagement setzen wir Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen durch. Für Arbeitnehmer, Top-Management und Führungskräfte sowie Betriebsräte.
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