Rechtsanwalt Patrick Stach erläutert das Unterhaltsrecht in Scheidungsfällen.
Patrick Stach (https://stach.ch/) ist als promovierter Rechtsanwalt Experte in verschiedenen Rechtsgebieten. Insbesondere im Firmen-, im Familien- sowie im Erbrecht. Als Notar führt er ausserdem Beurkundungen und Willensvollstreckermandate durch. Darüber hinaus hält der St. Gallener regelmässig Vorträge zu aktuellen Fragen seiner Themengebiete und klärt über die aktuelle Rechtslagen in der Schweiz auf. Als Verfasser von Publikationen zu rechtlich-relevanten Themen in renommierten Zeitschriften ist Patrick Stach schliesslich stets auf dem neusten Stand.
Verzeichnis:
– Wer zahlt was, wenn Kinder mit ihm Spiel sind?
– Wann tritt diese Verteilung nicht in Kraft?
– Wie wird der Unterhalt berechnet?
– Was versteht man unter einer lebensprägenden Ehe?
– Wann kann den Parteien eine nacheheliche Erwerbstätigkeit zugemutet werden?
WER ZAHLT WAS, WENN KINDER MIT IM SPIEL SIND?
Hat ein getrenntes Ehepaar Kinder, kommt es laut Patrick Stach häufig zu Unklarheiten und Streitigkeiten bezüglich dem Sorgegerecht und der Unterhaltszahlungen. Wer welche Kosten trägt, ist dem Rechtsanwalt zufolge davon abhängig, wer die Obhut des Kindes übernimmt. Obliegt diese nur einem Elternteil, muss dieser den Beitrag für Pflege und Erziehung übernehmen. Die aufgewendete Zeit der Tätigkeiten, auch Naturalunterhalt genannt, erfüllt die Beitragspflicht dieses Elternteils. Der andere Elternteil, der die Kinder beispielsweise nur in den Ferien oder mit Besuchsrecht sehen darf, muss dagegen für den vollständigen Geldunterhalt aufkommen, da Pflege und Erziehung hier nicht mehr zu den Aufgaben gehören. Allerdings, so betont Patrick Stach, hängt der zu zahlende Beitrag davon ab, ob Geld- und Naturalunterhalt gleichwertig bemessen werden.
WANN TRITT DIESE VERTEILUNG NICHT IN KRAFT?
Natürlich bestätigen Ausnahmen wie immer die Regel. Verfügt der Elternteil, der für die Obhut der Kinder aufkommt, über eine deutlich höhere Leistungsfähigkeit, muss er die finanziellen Kosten unter Um-ständen übernehmen.
WIE WIRD DER UNTERHALT BERECHNET?
Wie Patrick Stach erläutert, hat das Bundesgericht vor kurzem ein neues Urteil gefällt, welches besagt, dass die Berechnung des Unterhalts künftig durch eine zweistufige Methode zu erfolgen hat. Dabei wird in einem ersten Schritt das Gesamteinkommen der Ehegatten und in einem zweiten Schritt der Bedarf der jeweiligen Parteien ermittelt. Sind die finanziellen Mittel nicht ausreichend, wird an erster Stelle über den Barunterhalt der minderjährigen Kinder und anschliessend stufenweise über den Betreuungs-unterhalt, den ehelichen und nachehelichen Unterhaltsanspruch sowie den Unterhalt für volljährige Kinder entschieden.
WAS VERSTEHT MAN UNTER EINER LEBENSPRÄGENDEN EHE?
Wann man eine Ehe als lebensprägend bezeichnet, hängt laut Patrick Stach von einer individuellen Prüfung ab. Eine Ehe kann beispielsweise als lebensprägend gelten, wenn ein Ehepartner seine ökumenische Selbstständigkeit zugunsten von Haushalt und Kindern aufgegeben hat und/oder es nicht mehr möglich ist, die vor der Ehe begonnene, berufliche Karriere fortzuführen, wohingegen sich der andere Elternteil auf sein berufliches Vorankommen fokussieren konnte.
WANN KANN DEN PARTEIEN EINE NACHEHELICHE ERWERBSTÄTIGKEIT ZUGEMUTET WEDEN?
Patrick Stach erklärt, dass in der Schweiz bis vor kurzem noch die sogenannte 45er-Regel galt, die fest-legte, dass man einem Ehegatten die Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach seinem 45 Lebensjahr nicht mehr zugemutet werden kann, wenn dieser während der Ehe nicht berufstätig war. Inzwischen ist die Zumutung einer Erwerbstätigkeit je nach Einzelfall von Faktoren wie Alter, Gesundheit, bisherigen Tätigkeiten, persönlicher Flexibilität und Situation abhängig, schließt Patrick Stach (https://stach.ch/) ab.
PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.
Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.
Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
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– Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.
– Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.
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