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Urteil schützt Verbraucher: Preisgarantie verbietet Gasumlage

Urteil schützt Verbraucher: Preisgarantie verbietet Gasumlage

Die Preiserhöhung des Versorgers Extra Energie ist per einstweiliger Verfügung gestoppt. Dies setzte die Verbraucherzentrale NRW vor Gericht durch. Sie klagte gegen die angekündigten Erhöhungen. Das Düsseldorfer Landgericht gab ihr Recht: Energielieferanten dürfen die gestiegenen Beschaffungskosten nicht an Kunden mit Preisgarantie weitergeben. Es besteht eine feste Vertragsbindung für die Unternehmen.

Grundsätzlich müssen Erhöhungen schriftlich angekündigt werden, inklusive Anlass, Umfang und Voraussetzungen. „Alle Kunden sollten genau prüfen lassen, ob die Änderung rechtmäßig und wirksam ist“, erläutert Volker Henn-Anschütz von der Kanzlei Schumacher und Partner.

Zwei Aspekte selbst prüfen vor dem Anruf beim Anwalt
Wichtig ist es zunächst, sich die Schreiben der Energieversorger aufmerksam durchzulesen. Es kann sein, dass die Schreiben explizit eine Preiserhöhung enthalten. Deren Rechtmäßigkeit können Kunden prüfen: Bei den sogenannten „Sonderversorgern“ (wie im Klagefall) muss das Preisänderungsrecht in den AGB enthalten sein. Es greift jedoch nicht, wenn stattdessen Preisgarantien vereinbart und festgehalten sind. „Dann können die Verbraucher rechtlich dagegen vorgehen“, so Henn-Anschütz.

Zusätzlich sollten Verbraucher darauf achten, ob die Erhöhung „wirksam“ mitgeteilt wurde. Das heißt konkret: Haben sie vorher rechtzeitig einen Brief von ihrem Versorger erhalten, in dem die Preiserhöhung einfach und verständlich erklärt wird? Grundsätzlich haben die Kunden bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht und können sich so nach einem alternativen Anbieter umschauen. In manchen Fällen ist es aktuell sogar günstiger, selbst zu kündigen und zu einem Grundversorger zu wechseln.

Zahlungen nach unwirksamer Preiserhöhung zurückfordern
Sollten bereits Zahlungen aufgrund einer unwirksamen Preiserhöhung geleistet worden sein, zum Beispiel durch eine erteilte Lastschriftermächtigung, hat der Kunde einen Anspruch auf Rückzahlung der entsprechenden Beträge. Dazu muss der Energieversorger aktiv aufgefordert werden und dies muss schriftlich erfolgen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schumacher und Partner kann bei Rechtsfragen rund um Energiepreis-Erhöhungen eine optimale Beratung anbieten. Die Kanzlei setzt seit vielen Jahren auf intelligente Prozesse und Legal Tech, um diese Fälle zügig zu behandeln. Digitalisierung und Automatisierungen unterstützen die Anwälte bei wiederkehrenden Arbeitsschritten, wie zum Beispiel Standard-Widerspruchsschreiben. Dadurch haben sie mehr Zeit für die Beratung ihrer Mandanten. Der Einsatz neuer Technologien ermöglicht eine deutlich höhere und vor allem gleichbleibende Beratungsqualität.

Schumacher & Partner ist eine national und international operierende Rechtsanwaltskanzlei mit sieben Standorten im gesamten Bundesgebiet und Kooperationspartnern im In- und Ausland. Hauptsitz der Sozietät ist Düsseldorf. Aktuell arbeiten 120 Personen bei Schumacher & Partner. Neben der juristischen Beratung steht immer die wirtschaftlich sinnvolle Lösung im Vordergrund. Schumacher & Partner berät Personen und Unternehmen in allen relevanten Rechtsgebieten deutschlandweit.

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